Gesetze, Regularien, Erlässe: Eine Materialsammlung

Fallstudie, EDU_COLL_013


Was ein Lehrfilm ist, und wann er wie eingesetzt werden kann, war seit der Erfindung des Films immer auch eine Frage gesetzlicher Rahmenbedingungen. Diese Fallstudie ist eine Materialsammlung von 29 Textdokumenten zur Geschichte der Gesetze, Regularien und Erlässe, die Lehrfilmpraktiken in Österreich (und der nationalsozialistisch annektierten Ostmark 1938–1945) bestimmten. Die Texte sind chronologisch geordnet, teilweise mit kurzen Anmerkungen kontextualisiert. Folgende Textsorten sind enthalten:

– GESETZE, ERLÄSSE, VERORDNUNGEN UND VERFÜGUNGEN (1912–1963):
Diese sind meist in den originalen Verordnungsblättern versammelt, manchmal auch in späteren Überblickskompilationen (Witt: "Anhang – Behördliche Verfügungen", 1931, Hübl: "Die Lehrmittel Lichtbild und Film", 1961). Sie betreffen um 1930 – vor der flächendeckenden Einführung von feuerpolizeilich unbedenklichem Schmalfilm – nicht zuletzt Sicherheitsbestimmungen und Fragen der Kinolizenz, aber ebenso Fragen der Begutachtung, Prädikatisierung und damit verknüpften steuerlichen Vergünstigung. In vieler Hinsicht folgenreich war die organisatorische Eingliederung in die nazideutschen Lehrfilmorganisationen nach dem 'Anschluss' Österreichs ans 'Dritte Reich'. Wie später etwa Adolf Hübl in einem internen Schreiben ("Audio-visueller Schuldienst. Zu Zahl 73.040-II/3/65") kommentierte, wurden viele Neuerungen aus der NS-Diktatur – von den Landesbildstellen bis zum Unterrichtsfilmbeitrag – nach 1945 nur gering adaptiert weitergeführt (ähnlich wie bis in die 1960er Jahre hinein viele NS-deutsche Unterrichtsfilme der RfdU und RWU im Verleihprogramm blieben). Eine wesentliche Veränderung dieser Struktur ereignete sich 1963 mit der Abschaffung des Unterrichtsfilmbeitrags, den Schulerhalter (für den Großteil der Schulen: die Bundesländer) an den Bund für seine zentralen Tätigkeiten zu bezahlen hatten. Das hatte eine, regional unterschiedliche, Neuregelung der Arbeitsbeziehungen zwischen Bund und Ländern zur Folge.

– ARCHIVDOKUMENTE ZUR FILMBEGUTACHTUNG (1931–1935):
Anhand einer Filmliste und dreier Gutachten (zum Urania-Lehrfilm "Gipfelsprengung auf dem Erzberg", dem faschistische Propagandafilm "Schwarzhemden", und dem ethnografische Spielfilm "Tokosile") soll die ab Anfang der 1930er Jahre professionalisierte Filmbegutachtung der Ersten Republik und der austrofaschistischen Diktaktur vorgestellt werden. Die Frage des Lehrhaften ist hier, trotz aller gegenteiligen rhetorischen Gesten, nicht von politischer Überzeugungsarbeit zu trennen. (Alle Dokumente mit freundlicher Genehmigung des Österreichischen Staatsarchivs.)

– DOKUMENTE AUS DEM ARCHIV DES MEDIENSERVICE (1945–1981):
Die fünf internen Schriften zur Geschichte der SHB geben Einblicke in laufende Neufestlegungen und Verschiebungen in den Grenzen der Institution (1945, 1965 und 1981), sowie in eine laufende Dokumentation der eigenen Geschichte, die auch auf den praktischen Zweck der Verteidigung gegen Einsparungsmaßnahmen abzielt.

(Text: Joachim Schätz, Fallstudie: Vrääth Öhner, Joachim Schätz)

BILD: Schülervorstellungen wertvoller Filme in Kinos; Regelung der Höhe des Eintrittsgeldes. (Erlaß vom 16. Oktober 1947, Z. 43.816-II/4b/47.), in: Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht, 11. Stück, 01.11.1947, 131.

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