Aufhebung der die Unterrichtsfilmbeiträge betreffenden Erlässe des Bundesministeriums für Unterricht mit Wirkung vom 1. September 1963. (Erlaß vom 15. Juli 1963, Z. 75.616-10/63.)
NonAVManifestation
EDU_NAVM_0291
Aufhebung der die Unterrichtsfilmbeiträge betreffenden Erlässe des Bundesministeriums für Unterricht mit Wirkung vom 1. September 1963. (Erlaß vom 15. Juli 1963, Z. 75.616-10/63.)
(Originaltitel)
Aufhebung der die Unterrichtsfilmbeiträge betreffenden Erlässe des Bundesministeriums für Unterricht mit Wirkung vom 1. September 1963. (Erlaß vom 15. Juli 1963, Z. 75.616-10/63.), in: Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht, 9. Stück, 01.09.1963, 126–127.
Alma-ID: 21366354680003338
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Hierbei handelt es sich um eine wichtige Bestimmung in der Geschichte des Lehrfilms in Österreich: Der Unterrichtsfilmbeitrag, eingeführt Mitte der 1930er Jahre für Bundesschulen, dann erweitert unter nationalsozialistischer Annexion 1939–1945, und (wie viele Elemente staatlicher Lehrfilmorganisation in diesen Jahren) nach 1945 beibehalten, war wesentlich für die Finanzierung des Einsatzes von Film an Schulen in Österreich. Er sorgte ab 1945 auch für finanziellen Ausgleich zwischen den Bundesländern (die für die meisten Schulen in Österreich Schulerhalter sind und die für den Verleih wesentlichen Landesbildstellen leiteten) und der zentralen Organisation durch den Bund – zumal durch die SHB, die Lehrfilmstelle des Unterrichtsministeriums. Mit der Aufhebung der Unterrichtsfilmbeiträge begann eine, regional unterschiedlich gestaltete, Neuaushandlung des Verhältnisses der SHB zu den Landesschulen und Landesbildstellen. (Siehe dazu auch Adolf Hübls Schrift: "Audio-visueller Schuldienst. Zu Zahl 73.040-II/3/65".)
(JS)
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Gesetze, Regularien, Erlässe: Eine Materialsammlung (ist Teil von)
Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht (ist Teil von) → (NonAVManifestation)